Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Informationen zu Beratung, Antragstellung und Leistungen der Eingliederungshilfe im Ostalbkreis.

Zielgruppe: Menschen mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne des SGB IX (unabhängig von Art und Schwere der Behinderung).

Aufgaben:

  • Beratung: Die Beratung umfasst Leistungen der Eingliederungshilfe sowie Leistungen anderer Leistungsträge gem. § 106 SGB IX
  • Antragsbearbeitung: Prüfung der Voraussetzungen für Eingliederungshilfeleistungen.
  • Bedarfsfeststellung: Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs mittels dem landeseinheitlichen Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW
  • Leistungsbewilligung: Entscheidung über die Übernahme von Kosten für Maßnahmen wie zum Beispiel:
    • Assistenzleistungen im eigenen Wohn- bzw. Sozialraum
    • besondere Wohnformen
    • Fördergruppen
    • Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
    • Assistenzleistungen im Rahmen der Teilhabe an Bildung sowie der Sozialen Teilhabe
    • Hilfsmittel
    • Heilpädagogische Leistungen
    • Frühförderung

Koordination: Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern zur Sicherstellung der passenden Hilfen.

Kontakt:

Landratsamt Ostalbkreis
Dienststelle Aalen
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
Tel: 07361 503-1425
Mail: eingliederungshilfe-aa@ostalbkreis.de
www.ostalbkreis.de                                                     

Landratsamt Ostalbkreis
Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Haußmannstr. 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171 32-4549
Mail:eingliederungshilfe-gd@ostalbkreis.de
www.ostalbkreis.de

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