Zielgruppe: Menschen mit einer wesentlichen Behinderung im Sinne des SGB IX (unabhängig von Art und Schwere der Behinderung).
Aufgaben:
- Beratung: Die Beratung umfasst Leistungen der Eingliederungshilfe sowie Leistungen anderer Leistungsträge gem. § 106 SGB IX
- Antragsbearbeitung: Prüfung der Voraussetzungen für Eingliederungshilfeleistungen.
- Bedarfsfeststellung: Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs mittels dem landeseinheitlichen Bedarfsermittlungsinstrument BEI_BW
- Leistungsbewilligung: Entscheidung über die Übernahme von Kosten für Maßnahmen wie zum Beispiel:
- Assistenzleistungen im eigenen Wohn- bzw. Sozialraum
- besondere Wohnformen
- Fördergruppen
- Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM)
- Assistenzleistungen im Rahmen der Teilhabe an Bildung sowie der Sozialen Teilhabe
- Hilfsmittel
- Heilpädagogische Leistungen
- Frühförderung
Koordination: Zusammenarbeit mit den Leistungserbringern zur Sicherstellung der passenden Hilfen.
Kontakt:
Landratsamt Ostalbkreis
Dienststelle Aalen
Stuttgarter Str. 41
73430 Aalen
Tel: 07361 503-1425
Mail: eingliederungshilfe-aa@ostalbkreis.de
www.ostalbkreis.de
Landratsamt Ostalbkreis
Dienststelle Schwäbisch Gmünd
Haußmannstr. 29
73525 Schwäbisch Gmünd
Tel: 07171 32-4549
Mail:eingliederungshilfe-gd@ostalbkreis.de
www.ostalbkreis.de

